Am 2. April 2009, 18.00 Uhr endete die Frist zur Einreichung von Landeslisten für einzelne Bundesländer von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die sich an der Europawahl am 7. Juni 2009 beteiligen wollen. Eine Liste für das Land Brandenburg hat bis zum Ablaufen dieser Frist die
Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU -
eingereicht, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper mit.
Beim Bundeswahlleiter endete die Einreichungsfrist für gemeinsame Listen für alle Bundesländer am 31. März 2009, 18.00 Uhr. Am 1. April 2009 teilte der Bundeswahlleiter mit, dass bei ihm folgende Parteien und andere politische Vereinigungen eine Gemeinsame Liste für alle Bundesländer mit ihren Wahlvorschlägen eingereicht haben (in der Reihenfolge des Eingangs):
Über die Zulassung der eingereichten Landesliste für das Land Brandenburg der CDU entscheidet der Landeswahlausschuss am Karfreitag (58. Tag vor der Europawahl), dem 10. April 2009, 10.00 Uhr, im Ministerium des Innern, Haus N, Raum 416, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 in 14467 Potsdam in einer öffentlichen Sitzung.
Am selben Tag entscheidet der Bundeswahlausschuss ebenfalls in einer öffentlichen Sitzung in Berlin über die Zulassung der beim Bundeswahlleiter von den Parteien und politischen Vereinigungen eingereichten 38 Gemeinsamen Listen für alle Bundesländer.
In Deutschland bilden die Bürgerrechte zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Auf verschiedene Bürgerrechte, z. B. das Recht auf Freizügigkeit, können sich laut EU-Verträgen auch Bürger anderer EU-Staaten berufen. Auf der seite des Bundeszentralrats der Schwarzen in Deutschland ZRSD ,,ZRSD Parteri,,.