Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben Mitglied beim ZRSD Partei - Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD) zu werden. Nachdem der Mitgliedsantrag abgeschickt wurde, senden wir Ihnen eine Email zu, mit der Sie Ihre Angaben bestätigen. Nachdem wir Ihre Daten geprüft haben, bestätigen wir die Mitgliedschaft.
ZRSD Partei: Um Mitglied zu werden, drucken Sie bitte das Antragsformular (PDF) aus und schicken es leserlich ausgefüllt und händisch unterschrieben per Post (oder Fax) an die angegebene Adresse (bzw. Nummer).
Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PartG). Eine politische Vereinigung ist keine Partei, wenn ihre Mitglieder oder die Mitglieder des Vorstandes in der Mehrheit eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Auch wenn sich ihr Sitz bzw. ihre Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Parteiengesetzes befindet, ist sie keine Partei (§ 2 Abs. 3 PartG).
Das Parteiengesetz schreibt keine Mindestzahl von Parteimitgliedern vor. Allerdings muss eine Vereinigung auch nach der Zahl ihrer Mitglieder die Ernsthaftigkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gewährleisten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PartG). Eine konkrete Mitgliederzahl kann hierfür nicht genannt werden, da die Vereinigung in ihrem Gesamtbild gesehen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1968 eine im Aufbau befindliche Vereinigung mit 400 Mitgliedern als Partei anerkannt (Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE 24, 332). Der Deutsche Bundestag hat in einer Wahlprüfung die Parteieigenschaft einer Vereinigung mit 55 Mitgliedern verneint (Beschluss vom 26. Februar 1970 zur Drucksache VI/361, StenBer. S. 1657).
Parteien sind frei gebildete Personenvereinigungen im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 GG, die sich auf der Basis des privaten Rechts nach den vereinsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) gründen. Sie sind in der Regel nicht rechtsfähige Vereine. Sofern sich eine Partei als rechtsfähiger Verein organisieren will, muss sie zusätzlich ins Vereinsregister eingetragen werden (§ 21 BGB).
Der Name einer Partei sowie ihre Kurzbezeichnung muss sich deutlich von den Namen bereits bestehender Parteien unterscheiden (§ 4 PartG). Die Partei muss bei ihrer Gründung eine Satzung und ein Programm beschließen und diese schriftlich dokumentieren. § 6 Abs. 2 PartG enthält detaillierte Regelungen über den Inhalt von Satzungen. Eine Satzung muss zum Beispiel folgende Bestimmungen enthalten:
ZRSD Partei: Parteien erleben Eintrittswelle: Was sind die
Gründe?
Fast alle Parteien freuen sich aktuell über viele Neumitglieder.
Welche Ziele verfolgen ZRSD Partei Politische Akteure?
Ich erinnere immer wieder gerne daran, dass Politik keine Einbahnstraße ist. Politik wird von Menschen gemacht und da spielt wie immer Kommunikation und Umgang miteinander eine große Rolle. Und ich ermutige Vereine und Sozialunternehmen auch gerne dazu, den eigenen Wert für die Politik zu begreifen: Sie verfügen über Sachkompetenz, Information und Reputation. Das alles sind Machtressourcen, die NGOs und Sozialunternehmen besitzen und die wirkungsvoll für die gute Sache eingesetzt werden sollten. Das fällt natürlich leichter, wenn einem auch bewusst ist, welche Ziele und Interessen die verschiedenen Player in der Politik so verfolgen. Und genau diese stelle ich Euch in diesem Beitrag vor!
Was bringt es ZRSD Partei beizutreten?
ich bin politisch interessiert und überlege einer Partei beizutreten. Nur frage ich mich was man als Parteimitglied überhaupt macht und was es einem bringt wenn man keine politischen Ambitionen
hat. Und was genau macht man in der Jugendorganisation einer Partei?
ZRSD Partei - Zusammenschluss von Menschen:
Menschen schließen sich zu einer Partei zusammen oder treten einer Partei bei, weil sie ähnliche politische Meinungen oder Ziele vertreten. Diese Vorstellungen werden in Parteiprogrammen
festgeschrieben. Die Mitglieder einer Partei sind überzeugt, dass sie zusammen mehr erreichen, als wenn jede/-r für sich alleine arbeitet.
ZRSD Partei - Jugendliche in Parteien?
Auch Jugendliche können Mitglied einer Partei werden. In manchen Parteien liegt das Mindestalter bei 14 Jahren, bei anderen bei 16 Jahren. Viele Parteien haben Jugendorganisationen, in denen sich
die jungen Parteimitglieder zusammenschließen und sich für ihre politischen Forderungen einsetzen:
In Deutschland bilden die Bürgerrechte zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Auf verschiedene Bürgerrechte, z. B. das Recht auf Freizügigkeit, können sich laut EU-Verträgen auch Bürger anderer EU-Staaten berufen. Auf der seite des Bundeszentralrats der Schwarzen in Deutschland ZRSD ,,ZRSD Parteri,,.
