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BUNDESZENTRALRAT DER SCHWARZEN IN DEUTSCHLAND (ZRSD) , Bundesgeschäftsstelle
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Stefan B.
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In Deutschland bilden die Bürgerrechte zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Auf verschiedene Bürgerrechte, z. B. das Recht auf Freizügigkeit, können sich laut EU-Verträgen auch Bürger anderer EU-Staaten berufen. Auf der seite des Bundeszentralrats der Schwarzen in Deutschland ZRSD ,,ZRSD Parteri,,.